Unsere Leistungen für Sie
Alles auf Schiene – unsere Leistungen im Überblick

1. Was wir für Sie tun können

Als akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle sind wir Profis für Zertifizierungen und Zulassungsmanagement. Wir decken dabei ein umfassendes Portfolio in folgenden Bereichen ab:

  • Produktzertifizierungen („Benannte Stelle“ NoBo und „Bestimmte Stelle“ DeBo)
  • Unabhängige Sicherheitsbewertungen (AsBo und ISA)
  • Zertifizierungen von Instandhaltungsorganisationen (ECM)
  • Begutachtungen und Sachverständigen-Leistungen


Unser Ehrgeiz und unsere Effizienz sind ein wesentlicher Beitrag zu Ihrem Erfolg.

2. Benannte Stelle Interoperabilität (NoBo) – unsere Leistungen

Als akkreditierte „Benannte Stelle Interoperabilität“ (Notified Body/NoBo) sowie akkreditierte Produktzertifizierungsstelle nach ISO/IEC 17065 sind wir Ihre Ansprechpartner für das gesamte Portfolio der Konformitätsbewertung nach den Technischen Spezifikationen Interoperabilität (TSI) . Damit Ihre Projekte die darin festgeschriebenen Anforderungen zur Sicherstellung der Interoperabilität im Schienenverkehr erfüllen und die formalen Vorgaben des 4. Eisenbahnpakets erfüllen, begleiten wir Sie kompetent und verlässlich durch Bewertungsverfahren zu den verschiedenen Technischen Spezifikationen Interoperabilität.

Was wir für Sie tun:

Dokumentenprüfung: Wir prüfen die zur Konformitätsbewertung nach den Technischen Spezifikationen Interoperabilität (TSI) benötigten Unterlagen und Dokumente auf Übereinstimmung mit den entsprechenden Anforderungen.

Baumusterprüfung: Wir überprüfen am Objekt, ob die als repräsentatives Baumuster für die Konformitätsbewertung zur Verfügung gestellten Teilsysteme (Fahrzeuge, fahrzeugseitige Zugsicherung) oder Komponenten dem zu zertifizierenden Entwurf entsprechen.

Audits/Inspektionen: Um die Übereinstimmung ihrer Teilsysteme oder Komponenten mit dem in der Entwurfsprüfung bewerteten Baumuster sicherzustellen, führen wir Audits der qualitätsgesicherten Fertigung oder Inspektionen von weiteren gefertigten Fahrzeugen durch.

Ergebnisdokumente: Das Bewertungsergebnis wird im Inspektionsbericht, den Zertifikaten und dem zusammenfassenden NoBo-File dokumentiert.

Review: In einem internen Review werden nach einem, von der Akkreditierungsnorm vorgeschriebenen, internen Qualitätsprozess die Voraussetzungen für die Zertifizierung validiert. Anschließend erfolgt die Zertifizierungsentscheidung.

Erfolgreicher Abschluss: Mit der abschließenden Veröffentlichung der Zertifikate über die „European Railway Agency Database of Interoperability and Safety“ (ERADIS) sorgen wir dafür, dass die entsprechenden, europaweit gültigen Genehmigungsgrundlagen zur Erteilung der Genehmigung für das Inverkehrbringen für Ihre Fahrzeuge vorliegen.

3. Bestimmte Stelle Österreich (DeBo) – unsere Leistungen

Als akkreditierte „Bestimmte Stelle“ für Österreich (Designated Body/DeBo AT) übernehmen wir für Sie alle Bewertungen, die Ihre Schienenfahrzeuge für eine Zulassung nach den österreichischen notifizierten nationalen technischen Regelwerken (Notified National Technical Rules/NNTR-AT), veröffentlicht als Reference Dokument Database (RDD) der European Agency of Railways, benötigen.

Erst diese Zertifizierung nach den notifizierten nationalen technischen Regelwerken (NNTR) ermöglicht die Zulassung Ihres Fahrzeugtyps im österreichischen Vollbahnnetz.

Was wir für Sie tun:

Dokumentenprüfung: Wir prüfen die zur Konformitätsbewertung nach den österreichischen notifizierten nationalen technischen Regeln (NNTR-AT) benötigten Unterlagen und Dokumente auf Übereinstimmung mit den entsprechenden Anforderungen.

Baumusterprüfung: Wir überprüfen, ob die als repräsentative Baumuster für die Konformitätsbewertung zur Verfügung gestellten Fahrzeuge dem zu zertifizierenden Entwurf entsprechen.

Audits/Inspektionen: Um die Übereinstimmung ihrer Teilsysteme oder Komponenten mit dem in der Entwurfsprüfung bewerteten Typ sicherzustellen, führen wir Audits der qualitätsgesicherten Fertigung oder Inspektionen von weiteren gefertigten Fahrzeugen durch. Dabei werden nach Möglichkeit Synergien mit der NoBo-Bewertung genützt, um den Aufwand minimal zu halten.

Ergebnisdokumente: Das Bewertungsergebnis wird im Inspektionsbericht, den Zertifikaten und dem zusammenfassenden DeBo-File dokumentiert.

Review: In einem internen Review werden nach einem, von der Akkreditierungsnorm vorgeschriebenen, internen Qualitätsprozess die Voraussetzungen für die Zertifizierung validiert. Anschließend erfolgt die Zertifizierungsentscheidung.

Erfolgreicher Abschluss: Mit der abschließenden Veröffentlichung der Zertifikate auf unserer Webseite sorgen wir dafür, dass die für eine Erlangung einer Inbetriebnahmegenehmigung in Österreich erforderlichen Unterlagen für Ihre Fahrzeuge vorliegen.

4. ECM: Zertifizierung von Instandhaltungsorganisationen – unsere Leistungen

Mit der Richtlinie (EU) 2016/798 vom 11. Mai 2016 und der Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 vom 16. Mai 2019 ist die Instandhaltung von Fahrzeugen im europäischen Schienenverkehr geregelt. Dem entsprechend muss jedes Fahrzeug einer Instandhaltungsstelle (Entity in Charge of Maintenance/ECM) zugeordnet sein, welche für die ordnungsgemäße Instandhaltung verantwortlich ist. Diese hat sicherzustellen, dass die Fahrzeuge entsprechend den allgemeinen und typenspezifischen Anforderungen instandgehalten werden und auch nach Durchführung der Arbeiten weiterhin den Technischen Spezifikationen Interoperabilität (TSI) sowie den Bestimmungen der nationalen Regelwerke entsprechen.

Die Tätigkeiten von Instandhaltungsorganisationen werden in vier Funktionen unterteilt:

  • ECM-Funktion I: Instandhaltungsmanagementfunktion
  • ECM-Funktion II: Instandhaltungsentwicklungsfunktion
  • ECM-Funktion III: Fuhrparkinstandhaltungsmanagement
  • ECM-Funktion IV: Instandhaltungserbringungsfunktion


Diese ECM-Funktionen können in einer Instandhaltungsorganisation vereint sein. Sie können aber auch von mehreren Stellen gemeinsam wahrgenommen werden, wobei die Letztverantwortung immer bei der Managementfunktion verbleibt.
Dieser Systematik folgend können sich Instandhaltungsorganisationen entsprechend ihren Aktivitäten bzw. Kompetenzen für eine, mehrere oder alle ECM-Funktionen zertifizieren lassen.
Wir auditieren und zertifizieren Ihre Instandhaltungsorganisation, unabhängig von ECM-Funktion und Tätigkeitsumfang. Der Zertifizierungsinhalt orientiert sich dabei immer an Ihren individuellen Anforderungen, egal ob Ihre Instandhaltungsorganisation für Güterwagen, Personenfahrzeuge, Lokomotiven oder Sonderfahrzeuge verantwortlich ist.
In der Zwischenzeit etabliert sich die ECM-Systematik auch im ÖPNV (Straßenbahnen, U-Bahnen, Tram-Train-Fahrzeuge), sodass wir unsere Zertifizierungsleistungen auch in diesem Bereich gerne anbieten.

Was wir für Sie tun:

Unser Zertifizierungsprozess läuft in der Regel in drei Schritten ab:

Dokumentenprüfung: Wir prüfen die Systemunterlagen zur Ihrer Instandhaltungsorganisation auf Eignung für den angestrebten Zertifizierungsumfang.

Audit Stufe 1: In einem Stufe-1-Audit vor Ort stellen wir vorab die Zertifizierungsreife ihrer Instandhaltungsorganisation fest.

Audit Stufe 2: Vor Ort erfolgt das Zertifizierungsaudit, das in einem entsprechenden Bewertungsbericht dokumentiert wird.

Optimierung: Sollten für die Erlangung der Zertifizierung noch Maßnahmen zu treffen sein, dann werden diese definiert und bis zur ausreichenden Umsetzung begleitet.

Review: In einem internen Review werden nach einem, von der Akkreditierungsnorm vorgeschriebenen, internen Qualitätsprozess die Voraussetzungen für die Zertifizierung validiert. Anschließend erfolgt die Zertifizierungsentscheidung.

Erfolgreicher Abschluss: Mit der abschließenden Ausstellung des Zertifikats und der Veröffentlichung im „European Railway Agency Database of Interoperability and Safety“ (ERADIS) sorgen wir dafür, dass Ihre Instandhaltungsorganisation europaweit als Instandhaltungspartner für Schienenfahrzeuge tätig werden kann.

Newcomer-Zertifizierung: Sollten Sie eine Neuaufnahme von ECM-Tätigkeiten anstreben, ohne bisher eine Zertifizierung erlangt zu haben, dann bieten wir die Möglichkeit einer Newcomer-Zertifizierung mit einjähriger Gültigkeit. Wenn Sie nach diesem einen Jahr als Newcomer Ihre ECM-konformen Tätigkeiten in der Praxis demonstrieren können, ist eine vollständige Zertifizierung mit einem Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren möglich.

5. AsBo & ISA: unabhängige Bewertungsstelle und unabhängige Sicherheitsbegutachtung – unsere Leistungen

Damit Ihre Projekte auf der sicheren Seite sind.

AsBo: Als unabhängige Bewertungsstelle (Assessment Body/AsBo) beurteilen wir die Umsetzung ihres Risikomanagementverfahrens, entweder im Rahmen von neuen Fahrzeuggenehmigungen, oder im Rahmen von signifikanten Änderungen am Eisenbahnsystem. Basis dafür sind die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 402/2013 vom 30. April 2013 über die gemeinsame Sicherheitsmethode für die Evaluierung und Bewertung von Risiken. Wir prüfen und bewerten dabei Ihr Risikomanagementverfahren von der Systemdefinition über die Risikoanalyse inklusive Gefährdungsermittlung und -einstufung bis zur Risikoevaluierung und Definition der umzusetzenden Sicherheitsmaßnahmen und den abschließenden Nachweis der Sicherheitsanforderungen.
Dabei empfehlen wir eine frühzeitige Abstimmung und Einbindung, um unnötige Iterationen und Mehraufwände in späteren Phasen zu vermeiden.
Sollte Ihre Signifikanzbewertung bescheinigen, dass eine Änderung am Eisenbahnsystem sicherheitsrelevant, jedoch nicht signifikant ist, übernehmen wir gerne die Bewertung des Requirements Capture Prozesses gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2018/545 vom 4. April 2018 über die praktischen Modalitäten für die Genehmigung für das Inverkehrbringen von Schienenfahrzeugen und die Genehmigung von Schienenfahrzeugtypen. Damit können Sie sicher sein, dass Ihre Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurden und das Ergebnis Ihres Vorhabens den Sicherheitsanforderungen genügt.

ISA: Mit einem unabhängigen Sicherheitsgutachten (Independent Safety Assessment/ISA) beurteilen wir für Sie, ob Ihre Organisation und die Prozesse im Rahmen von Entwicklung, Herstellung und Betrieb Ihrer sicherheitsrelevanten Systeme den spezifischen Anforderungen des Anwendungsgebietes entsprechen. Damit wird Ihr umfassendes Risiko- und Sicherheitsmanagement abgesichert und festgestellt. Weil Sicherheit, Verlässlichkeit und Vertrauen oberste Priorität genießen.

Was wir für Sie tun:

Das Vorgehen im Rahmen einer unabhängigen Bewertung/Sicherheitsbewertung besteht in der Regel aus folgenden Teilen:

Bewertungsplan: Die Erstellung eines Bewertungsplans definiert das Vorgehen und die Inhalte des Assessments und legt den zeitlichen und organisatorischen Rahmen fest.

Bewertung der Systemdefinition: In einem zweiten Schritt wird geprüft, ob die technischen Spezifikationen, Beschreibungen und Schnittstellen einen vollständigen und schlüssigen Bewertungsinhalt darstellen.

Bewertung der Anforderungserfassung: Nachfolgend wird überprüft, ob der Prozess der Anforderungserfassung in ihrer Organisation etabliert und den Vorgaben entsprechend umgesetzt wurde und somit alle relevanten Anforderungen an Ihr System identifiziert wurden.

Bewertung der Gefährdungserfassung und -einstufung: Auf Basis der vorhergehenden Schritte und einer Modellierung von Anforderungen und Risiken erfolgt nun eine umfassende Bewertung des Gefährdungsmanagements, die ausgehend von einer Gefährdungsanalyse über die Einstufung der Gefährdungen – unter Berücksichtigung der Risikoakzeptanzgrundsätze – zu einer Definition erforderlicher Maßnahmen inklusive Verifizierung deren Umsetzung führt.

Erstellung des Sicherheitsbewertungsberichts: Wir fassen die wesentlichen Aspekte und Ergebnisse unserer Tätigkeiten in einem umfassenden Sicherheitsbewertungsbericht über Ihre Systeme zusammen. Dieser kann nachfolgend als Teil der Genehmigungsdokumentation bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

6. Gutachterliche Tätigkeiten

RCC steht Ihnen mit unserem erfahren Fachexperten als Partner für folgende Aktivitäten gemäß dem österreichischen Eisenbahngesetz zur Seite:

  • Anerkennungsverfahren
  • §32a-Gutachten
  • §40-Personen


Zum Eisenbahngesetz

Gutachten zum ArbeitnehmerInnenschutz

  • Gutachten auf Basis des Konzepts zum ArbeiternehmerInnenschutz R9 (Regelfahrzeuge)
  • Gutachten auf Basis des Konzepts zum ArbeiternehmerInnenschutz R19 (Gleisbaumaschinen)

Weitere Dienstleistungen

  • Verkehrswertermittlung für Schienenfahrzeuge
  • Unfallanalysen und Schadensbegutachtungen
  • Technologiebewertungen im Hinblick auf Zulassungsfähigkeit im Umfeld der einschlägigen Regelwerke