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CSM - Unabhängige Sicherheitsbewertungen

Unabhängige Bewertungen von Risikomanagementverfahren

Wir bewerten Ihr Risikomanagementverfahren bezüglich Ihrer signifikanten Änderungen am Eisenbahnsystem auf Basis der Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 402/2013 vom 30. April 2013 über die gemeinsame Sicherheitsmethode für die Evaluierung und Bewertung von Risiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 352/2009 und deren Änderung per Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/1136 vom 13. Juli 2015 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 402/2013 über die gemeinsame Sicherheitsmethode für die Evaluierung und Bewertung von Risiken .

Dabei legen wir Wert auf eine frühzeitige Abstimmung damit Überarbeitungen und Zusatzaufwände in späteren Phasen vermieden werden.

Begutachtung/Überprüfung von Signifikanzbewertungen

Wir überprüfen Ihre Signifikanzbewertung, sofern diese zur Aussage führt, dass eine Änderung am Eisenbahnsystem nicht sicherheitsrelevant und/oder nicht signifikant ist. Somit ist das Ergebnis Ihrer Signifikanzbewertung im Falle späteren Erklärungsbedarfs durch eine unabhängige Expertenmeinung gestützt.

Diese Begutachtungen/Überprüfungen von Signifikanzbewertungen sind nicht Teil von unabhängigen Sicherheitsbewertungen gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 402/2013 vom 30. April 2013.